Hangflugordnung

Flugbetriebs- und Platzordnung der Modellflug IG Peiß e. V.

Voraussetzungen

  1. Jedes Mitglied erkennt mit seiner Mitgliedschaft diese Flugbetriebs- und Platzordnung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich, auch andere zur Einhaltung dieser anzuhalten.
  2. Der Modellflug erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachgegenstände betreffend, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
  3. Der Flugbetrieb ist Mitgliedern der Modellflug IG Peiß e. V. und nach Abschnitt IV auch den Gastfliegern gestattet.Die Mitgliedschaft bei der Modellflug IG Peiß e. V. ist durch das Vereins-Logo
    am Sender zu kennzeichnen.
  4. Jeder Pilot fliegt in Eigenverantwortung und ist für Schäden, die er verursacht, verantwortlich und haftbar. Es ist eine spezielle Modellhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Erfordernissen der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit §37 Luftverkehrsgesetz (Mindestdeckung) entspricht und auch für Flüge außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen gilt.Ein aktueller Versicherungsnachweis ist mitzuführen.
  5. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  6. Zugelassen für den Flugbetrieb sind Segel- und Elektroflugmodelle bis 5 kg Fluggewicht.
    Piloten, die mit einem Flugmodell mit einer Gesamtmasse über 5 kg fliegen, müssen eine gültige Erlaubnis der Regierung von Oberbayern/Luftamt Südbayern nachweisen.Die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
    Das Fliegen mit Verbrennungsmotoren ist verboten.
  7. Flugunfälle und andere im Zusammenhang mit dieser Flugbetriebs- und Platzordnung stehenden wesentlichen Störungen sind unverzüglich dem Vorstand oder seinem Vertreter zu melden.

Flugbetrieb

  1. Der Flugbetrieb findet an der nach Westen ausgerichteten Hang-/Waldkante statt.
    Am Parkplatz oder im Umgriff der Maschinenhalle ist ein (Flug-)Betrieb von Modellen nicht gestattet.
  2. Sender im 35 Mhz-Band dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn durch Frequenzabsprache eine Kanalfreiheit für den Flugbetrieb garantiert ist. Das Zusammenstehen der Piloten beim Fliegen erhöht die Sicherheit der Funkübertragung und des Flugbetriebs allgemein.
  3. Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landefläche ausreichend frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein. Startrichtung ist naturgemäß gegen den Wind nach Westen. Ein Start in östlicher Richtung ist nicht gestattet.
  4. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Es gelten die allgemeinen Luftverkehrsvorschriften; bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.
  5. An der Hangkante, in geringer Flughöhe, ist grundsätzlich in lang gezogenen Schleifen nach dem allgemeinen Hangflugmuster zu fliegen. Bei diesem Hangflug ist ein Modell mit dem rechten Flügel zum Hang in seiner Flugbahn bevorrechtigt. Dem Flugmodell, das von Süden nach Norden an der Hang- und Waldkante entlang fliegt, muss ausreichend weit ausgewichen werden.
  6. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen ist untersagt. Zu Spaziergängern, Sportlern oder zu Feldarbeitern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  7. Zu den Straßen und Wegen im Umgriff sowie zur S-Bahn-Linie ist stets ein sicherer Abstand zu wahren; keinesfalls dürfen sie in einer Höhe von weniger als 50 m über Grund angeflogen werden.Auch in horizontaler Richtung ist zu Verkehrsmitteln ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Besucher am Fluggelände sind erforderlichenfalls auf die Gefahren des Flugbetriebes hinzuweisen; ihnen sind Verhaltens- oder Aufenthaltshinweise zu geben.
  8. Bei starken Winden oder bei anderen Umständen, die einen sicheren Flug oder ein sicheres Fliegen infrage stellen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen bzw. nicht aufzunehmen.

Parkregeln – Umweltschutz

  1. Mitglieder der Modellflug IG Peiß e. V. dürfen auf den befestigten Flächen vor dem Gebäude an der Rosenheimer Straße parken.Die Zu- und Umfahrt der Maschinenhalle darf nicht behindert werden.
  2. Der Parkraum und das Fluggelände sind stets sauber zu halten.
  3. Das Betreten der angrenzenden Wiesen und Felder ist zu vermeiden.

Gastflieger

  1. Gastflieger haben sich bei einem Mitglied der Modellflug IG Peiß anzumelden.
    Das Fliegen, ohne dass ein Mitglied der Modellflug IG Peiß e. V. anwesend ist, ist untersagt.
  2. Gastpiloten sind über die wesentlichen Inhalte der Flugbetriebs- und Platzordnung zu unterrichten; die Flugbetriebs- und Platzordnung ist auf der Rückseite der Maschinenhalle angeschlagen. Der Versicherungsnachweis muss vor Flugbeginn von einem anwesenden Mitglied geprüft werden.
  3. Die Gastgebühr beträgt 3,00 EURO für einen Tag; Jugendliche bis 18 Jahre sind frei.
    Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, die Gastgebühr einzunehmen
    und an die Modellflug IG Peiß e. V. abzuführen.
  4. Mitglieder der IG Peiß haben im Flugbetrieb Vorrang vor Gästen.

Der Vorstand der IG Peiß e. V., März 2014