Hangflugordnung

Flugbetriebs- und Platzordnung der Modellflug IG Peiß e. V.

I. Voraussetzungen
  1. Diese Flugbetriebs- und Platzordnung betrifft das Fluggelände am Gespreiweg zwischen Peiß und Göggenhofen (N47 57.359 E11 46.897)
  2. Wer an diesem Gelände Modellflug ausübt, erkennt diese Flugbetriebs- und Platzordnung als verbindlich an.
  3. Der Modellflug erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachgegenstände betreffend, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
  4. Der Flugbetrieb ist Mitgliedern und Probemitglieder der Modellflug IG Peiß e. V. sowie nach Abschnitt IV auch den Gastfliegern gestattet. Die Mitgliedschaft bei der Modellflug IG Peiß e. V. ist durch das Vereins-Logo am Sender zu kennzeichnen.
  5. Jedes Flugmodell ist mit der eindeutigen EU-Registriernummer (e-ID)1 zu kennzeichnen.
  6. Jeder Pilot fliegt in Eigenverantwortung und ist für Schäden, die er verursacht, verantwortlich und haftbar. In Deutschland gilt für Modellflugzeuge die gesetzliche Haftpflicht gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Nach § 33c LuftVG müssen Halter von Luftfahrzeugen, zu denen auch Modellflugzeuge zählen, eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden deckt, die durch den Betrieb des Modellflugzeugs verursacht werden können. Ein aktueller Versicherungsnachweis ist am Hangfluggelände mitzuführen.
  7. Zugelassen für den Flugbetrieb sind Segel- und Elektroflugmodelle bis zu 12 kg Abflugmasse (MTOM). Für den Betrieb dieser Luftfahrzeuge (Unmanned Aircraft Systems, UAS) ist eine Kenntnisprüfung nachzuweisen, die i.d.R. bei den Verbänden Modellflugsportverband Deutschland e.V. (MFSD), Deutscher Modellfliegerverband e.V. (DMFV) oder dem Luftsportverband DAeC (z.B. LVB) abgelegt werden kann. Die mit diesem Nachweis erworbenen Kenntnisse über Luftrecht, Navigation, Meteorologie und Sicherheitsvorschriften, insbesondere das Überfliegen von Menschen, sind ausnahmslos einzuhalten. Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren oder verbrennungs- getrieben Turbinen sowie das Fliegen von Drohnen ist verboten.
  8. Jedes anwesende Mitglied ist berechtigt und angehalten, auf die Einhaltung der Regeln des Flugbetriebs zu achten und dazu Kenntnisnachweis, Haftpflichtversicherung und e-ID Kennzeichnung des Modells bei Gastfliegern zu kontrollieren.
  9. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sender im 35, 40 oder 433 MHz-Band dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn durch Frequenzabsprache eine Kanalfreiheit für den Flugbetrieb garantiert ist.
  10. Flugunfälle und andere im Zusammenhang mit dieser Flugbetriebs- und Platzordnung stehende wesentliche Störungen sind unverzüglich dem Vorstand oder seinen Vertretern mitzuteilen.
II. Flugbetrieb
  1. Der Betrieb von Flugmodellen findet auf dem in I. 1. bezeichneten Modellfluggelände ausschließlich auf der Basis der Verbandsbetriebserlaubnis des Modellflugsportverband Deutschland e.V. vom 06.07.2022, insbesondere den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRaF) in der aktuellen Fassung und dieser Flugordnung statt.
  2. Der Flugbetrieb orientiert sich an der nach Westen ausgerichteten Hangkante. In geringer Flughöhe ist grundsätzlich in lang gezogenen Schleifen nach dem allgemeinen Hangflugmuster (liegende Achten) zu fliegen. Ein Modell mit dem rechten Flügel zur Hangkante ist in seiner Flugbahn dem Modell mit linkem Flügel zum Hang bevorrechtigt. Das Flugmodell, welches von Norden nach Süden an der Hang- und Waldkante entlang fliegt, muss dem entgegenkommenden Modell ausreichend weit ausweichen.
  3. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.
  4. Die maximale Flughöhe beträgt 762 m, das ist der Flugraum G über Grund (bezogen auf den Geländebezugspunkt).
  5. Während des Start- und Landevorgangs des Modells müssen die Start- und Landefläche ausreichend frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein. Startrichtung ist naturgemäß gegen den Wind nach Westen, ein Start in östlicher Richtung ist nicht gestattet.
  6. Zu den Straßen und Wegen im Umgriff sowie zur S-Bahn-Linie ist stets ein sicherer Abstand zu wahren; keinesfalls dürfen sie in einer Höhe von weniger als 50 m über Grund überflogen werden; bei geringer Flughöhe ist ein horizontaler Abstand von 100 m einzuhalten. Auf dem Parkplatz oder in der unmittelbaren Umgebung der Maschinenhalle ist ein (Flug-)Betrieb von Modellen nicht gestattet.
  7. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können.
  8. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen ist untersagt. Zu Spaziergängern, Sportlern oder zu Feldarbeitern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  9. Besucher am Fluggelände sind über die Gefahren des Flugbetriebes aufzuklären und zu informieren, welches Verhalten für einen sicheren Aufenthalt erforderlich ist.
  10. Das Zusammenstehen der Piloten beim Fliegen erhöht die Sicherheit des Flugbetriebs. Die Landeflächen südlich der Anwesenden sind bei regem Betrieb freizuhalten.
III. Parkregeln – Umweltschutz
  1. Mitglieder, Probemitglieder und Gäste der Modellflug IG Peiß e.V. dürfen vor dem Gebäude an der Rosenheimer Straße parken, jedoch nur auf den befestigten Flächen. Die Zufahrt zur Maschinenhalle darf nicht behindert werden.
  2. Der Parkraum und das Fluggelände sind stets sauber zu halten.
  3. Das Betreten der angrenzenden Wiesen und Felder ist zu vermeiden.
IV. Gastflug
  1. Gastpiloten haben sich bei einem Mitglied der Modellflug IG Peiß anzumelden. Ohne Anwesenheit eines Mitglieds der Modellflug IG Peiß e.V. ist der Gastflugbetrieb verboten.
  2. Gastpiloten sind über die wesentlichen Inhalte der Flugbetriebs- und Platzordnung zu unterrichten. Dazu ist die Hangflugordnung auf der Homepage www.modellflug-peiss.de abrufbar. Der Versicherungsnachweis und der gültige Schulungsnachweis (Kenntnisnachweis) müssen vor Flugbeginn von einem anwesenden Mitglied geprüft werden.
  3. Die Gebühr für Gastpiloten beträgt 5,00 € für einen Tag; Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Gebühr befreit. Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, die Gastgebühr einzunehmen und an die Modellflug IG Peiß e.V. abzuführen.
  4. Mitglieder der IG Peiß haben im Flugbetrieb Vorrang vor Gästen.

Der Vorstand der Modellflug IG Peiß e.V., April 2024.